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<rss xmlns:fo="http://www.w3.org/1999/XSL/Format" version="0.92"><channel><title>Dipl. Kaufmann Burghard Heilgendorff - Steuerberater</title><link>http://heilgendorff.preview.seibert-media.de</link><description>Das Steuerberatungsbüro Burghard Heilgendorff berät Sie in allen betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen. Unsere Fachgebiete sind die Steuererklärungsberatung, die Steuerdurchsetzungsberatung und die gestaltende Steuerberatung.</description><docs>http://backend.userland.com/rss092</docs><language>DE</language><item><title>ELStAM: Ein neuer Schritt zur Modernisierung des Lohnsteuerabzugsverfahrens</title><description>
			Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bringt die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsbeträge und die endgültige Abschaffung der Lohnsteuerkarte wesentliche Veränderungen.In einem ersten Schritt war bereits 2005 die Rückseite der Lohnsteuerkarte überflüssig geworden: Die dort untergebrachten Informationen werden seither vom Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. In einem zweiten, wesentlich größeren Schritt werden künftig auch die Informationen auf der Vorderseite der Karte elektronisch bereitgestellt: Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann direkt online von der Finanzverwaltung.
		</description><link>http://heilgendorff.de/cgi/news.cgi?detail=20111235</link></item><item><title>Zuflusszeitpunkt: Wann müssen Sie verbilligte Aktien als Arbeitslohn versteuern?</title><description>
			Wendet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Vorteil zu - beispielsweise Geld, verbilligte Waren oder Urlaubsreisen -, liegt in aller Regel eine Arbeitslohnzahlung vor. Denn meist wird der Vorteil wegen des Dienstverhältnisses zugewandt.
		</description><link>http://heilgendorff.de/cgi/news.cgi?detail=20111237</link></item><item><title>Abgeltungsteuer: Zinsen aus Privatdarlehen können der tariflichen Einkommensteuer unterliegen</title><description>
			In bestimmten gesetzlich geregelten Sonderfällen unterliegen Kapitalerträge nicht dem Abgeltungsteuersatz, sondern werden in die normale Einkommensteuerveranlagung einbezogen. Das hat zwei Nachteile:
		</description><link>http://heilgendorff.de/cgi/news.cgi?detail=20111243</link></item><item><title>Betriebsvermögen: Ein Wirtschaftsgut mit Verlustaussicht wird nicht zugeordnet</title><description>
			Unternehmer oder Freiberufler können ein Wirtschaftsgut unabhängig von der tatsächlichen oder beabsichtigten Nutzung ihrem Betriebsvermögen zuordnen, sofern bereits die Anschaffung selbst ein betrieblicher Vorgang ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
		</description><link>http://heilgendorff.de/cgi/news.cgi?detail=20111246</link></item><item><title>Lebensversicherung: Was wird aus den Verlusten bei Kündigung oder Verkauf?</title><description>
			Eine vor 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherung unterliegt grundsätzlich nicht der Abgeltungsteuer, wenn man die erforderliche Mindestlaufzeit von zwölf Jahren einhält.
		</description><link>http://heilgendorff.de/cgi/news.cgi?detail=20111242</link></item><item><title>Geldanlage in geschlossene Fonds: Verlustzuweisungen dürfen begrenzt verrechenbar sein</title><description>
			Weist ein geschlossener Fonds seinen Beteiligten Verluste in der Anfangsphase zu, lassen sich diese nur mit späteren positiven Einkünften aus demselben Fonds verrechnen. Denn hier greift die beschränkte Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen. Dadurch sind rote Zahlen aus der Startphase einer Investition nur noch mit späteren Gewinnen oder Überschüssen aus dem gleichen Modell, nicht jedoch mit anderen Einkünften verrechenbar. Stellen sich diese später nicht im erhofften Umfang ein, bleiben Fondsanleger auf ungenutzten Minusposten sitzen. Sie zahlen dann zwar insgesamt keine Steuer, können das wirtschaftliche Verlustgeschäft beim Finanzamt aber nicht geltend machen.
		</description><link>http://heilgendorff.de/cgi/news.cgi?detail=20111244</link></item><item><title>Verkauf des Nachbargrundstücks: Wertzuwachs muss versteuert werden!</title><description>
			Gewinne aus dem Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken müssen als privates Veräußerungsgeschäft versteuert werden, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Nur wer diese sogenannte Spekulationsfrist aussitzt, darf die Wertsteigerung steuerfrei einstreichen. Jedoch hat der Gesetzgeber eine Hintertür offengelassen: Immobilien, die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, können unabhängig von ihrer Haltedauer steuerfrei veräußert werden. Denn private Umzüge sollen nicht zusätzlich steuerlich erschwert werden.
		</description><link>http://heilgendorff.de/cgi/news.cgi?detail=20111241</link></item><item><title>Vergünstigte Lohnextras: Wann sind Zusatzleistungen des Arbeitgebers steuerfrei?</title><description>
			Der Chef hat viele Möglichkeiten, seiner Belegschaft etwas zuzuwenden, ohne dass hierauf die reguläre Lohnsteuer erhoben wird. Für den Arbeitnehmer bedeutet das ein höheres Nettogehalt. Denkbar sind zum Beispiel:
		</description><link>http://heilgendorff.de/cgi/news.cgi?detail=20111240</link></item><item><title>Pendlerpauschale oder Kilometergeld: Streit über Fahrten zur Uni beim berufsbegleitenden Studium</title><description>
			Wissen Sie eigentlich, in welcher Höhe Sie als Arbeitnehmer Ihre Fahrten von der Wohnung zur Ausbildungseinrichtung, Uni oder Fachhochschule absetzen können, wenn Sie die Bildungsmaßnahme berufsbegleitend absolvieren? Generell gilt:
		</description><link>http://heilgendorff.de/cgi/news.cgi?detail=20111239</link></item><item><title>Arbeitslohn: Vergünstigtes Wohnen kann ein geldwerter Vorteil sein</title><description>
			Ein Arbeitgeber hat viele Möglichkeiten, seine Arbeitnehmer zu entlohnen. Er kann ihnen ganz regulär einen Monatslohn auszahlen oder verbilligt Waren oder Dienstleistungen (Sachbezüge) zuwenden. Auch eine Wohnung kann er den Arbeitnehmern verbilligt überlassen und damit als geldwerten Vorteil zuwenden.
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