Rückforderung der Corona-Soforthilfen: Aktuelle Entwicklungen
Viele hessische Unternehmerinnen und Unternehmer haben kürzlich Post vom Regierungspräsidium Kassel erhalten. Fünf Jahre nach der Corona-Pandemie verlangt das Land eine sogenannte „Rückmeldung" zu den damals ausgezahlten Corona-Soforthilfen. Im schlimmsten Fall droht eine Rückforderung der Soforthilfe.
Warum jetzt Rückforderungen?
Die Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 sollten Unternehmen unbürokratisch vor einer wirtschaftlichen Notlage schützen. Das Versprechen war schnelle Hilfe ohne langes Prüfverfahren. Doch die Bewilligungen standen unter Vorbehalt: Wer später keinen echten Liquiditätsengpass nachweisen konnte, sollte die Corona-Hilfe zurückzahlen.
Das Regierungspräsidium Kassel hat hierfür ein digitales Rückmeldeportal eingerichtet. Unternehmer müssen dort ihre Einnahmen, Ausgaben und Eigenmittel für die Monate März bis Mai 2020 angeben.
Aktuelle Rechtsprechung: Rückforderung nicht immer rechtmäßig
Seit 2021 beschäftigen die Rückforderungen die Verwaltungsgerichte bundesweit. Die Urteile sind uneinheitlich – und das eröffnet Betroffenen Chancen:
- OVG NRW, Beschluss v. 17.03.2023: Rückforderungen nur zulässig, wenn tatsächlich kein Liquiditätsengpass vorlag
- VG Düsseldorf, Urteil v. 16.08.2022: Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit kam es auf die Förderpraxis des Landes während des Antragsverfahrens an
- VG Karlsruhe, Urteil v. 11.10.2024: Bescheide können nicht mit der Begründung widerrufen werden, die Mittel seien nicht zur Überwindung eines Liquiditätsengpasses eingesetzt worden
Rechtliche Angriffspunkte gegen Rückforderungen
Betroffene Unternehmer haben verschiedene Ansatzpunkte:
- Verjährung: Rückforderungen könnten bereits verjährt sein (§ 195 BGB)
- Verwirkung: Fünf Jahre Untätigkeit können Vertrauensschutz begründen
- Unklare Bedingungen: Widersprüchliche Formulierungen aus 2020 sprechen für den Unternehmer
- Formelle Fehler: Pauschale oder schlecht begründete Bescheide sind angreifbar
- Verhältnismäßigkeit: Behörden müssen prüfen, ob Rückforderungen existenzbedrohend wirken
Was Unternehmer jetzt tun sollten
- Fristen beachten: Widerspruchs- und Klagefristen nicht verpassen
- Unterlagen sichern: Bescheide, Anträge, Korrespondenz, Buchhaltung 2020
- Bescheid prüfen lassen: Nicht vorschnell zahlen – anwaltliche Prüfung lohnt sich
- Ratenzahlung nutzen: Wenn Rückzahlung unvermeidbar ist, Liquidität schonen
- Frühzeitig beraten lassen: Eilrechtsschutzverfahren können Zahlungen stoppen
Haben Sie Post vom Regierungspräsidium Kassel erhalten?
Nicht jede Corona-Soforthilfe muss zurückgezahlt werden. Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich Rückforderungen abwehren oder zumindest reduzieren. Wir prüfen Ihren Bescheid schnell, rechtssicher und mit Blick auf Ihre wirtschaftliche Situation.
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