Abfindungen und Fünftelregelung (§ 34 EStG)
Abfindungen können ermäßigt besteuert werden, wenn die Voraussetzungen der Fünftelregelung erfüllt sind – Kern ist die Zusammenballung von Einkünften. Häufig scheitert die Begünstigung, wenn Abfindungen über mehrere Jahre verteilt zufließen oder der Einkommenseffekt im Auszahlungsjahr nicht deutlich erhöht ist. Deshalb ist die Gestaltung des Zuflusszeitpunkts (Einmalzahlung vs. Raten) oft entscheidend.
Für Arbeitnehmer:innen empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Szenariorechnung, bevor Aufhebungsverträge final geschlossen werden.
Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale
Das häusliche Arbeitszimmer ist steuerlich nur unter engen Voraussetzungen voll abziehbar, insbesondere wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Daneben existiert die Homeoffice-Pauschale als pragmatische Lösung für Tage, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde.
In der Praxis ist die Abgrenzung wichtig, weil Nachweis- und Rechtsfolgen unterschiedlich sind. Eine strukturierte Dokumentation der Arbeitstage und Tätigkeitsprofile hilft, Diskussionen in der Veranlagung zu vermeiden.
Doppelte Haushaltsführung und Zweitwohnungssteuer
Die doppelte Haushaltsführung erfordert einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt und eine beruflich veranlasste Zweitwohnung am Tätigkeitsort. Unterkunftskosten sind im Inland grundsätzlich auf 1.000 € pro Monat begrenzt, wobei einzelne Kostenarten gesondert zu beurteilen sind. Besonders relevant: Die Zweitwohnungssteuer kann zusätzlich abzugsfähig sein und fällt nicht zwingend unter die 1.000-€-Deckelung.
Für Anerkennung und optimale Geltendmachung sind saubere Nachweise (Mietverträge, Heimfahrten, Lebensmittelpunkt) entscheidend.
Immobilienvermietung: Degressive AfA und anschaffungsnahe Herstellungskosten
Für neue Wohngebäude ist die degressive AfA ein bedeutender steuerlicher Hebel, weil sie höhere Abschreibungen in den Anfangsjahren ermöglichen kann. Gleichzeitig ist bei Renovierungen nach Erwerb Vorsicht geboten: Überschreiten Instandsetzungs-/Modernisierungskosten innerhalb von drei Jahren die 15 %-Grenze (bezogen auf Gebäudekosten netto), werden sie zu anschaffungsnahen Herstellungskosten und sind nur über AfA abziehbar.
Das beeinflusst Liquidität und Renovierungsplanung massiv. Wer Immobilien erwirbt, sollte Maßnahmen zeitlich und inhaltlich so planen, dass steuerliche Effekte nicht unbeabsichtigt kippen.
Kryptowährungen im Privatvermögen (§ 23 EStG)
Kryptogewinne im Privatvermögen können steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung/Tausch weniger als ein Jahr liegt. Steuerlich relevant ist nicht nur der Verkauf in Euro, sondern häufig auch der Tausch von Coin zu Coin. Dadurch wird eine vollständige Transaktionshistorie (inkl. Anschaffungsdaten, Gebühren, Wallet-/Exchange-Daten) praktisch unverzichtbar.
Verlustverrechnung bei Kapitalanlagen und Termingeschäften
Bei Kapitalanlagen ist die Verlustverrechnung ein wiederkehrendes Gestaltungs- und Streitfeld, weil je nach Produktart unterschiedliche Regeln gelten. Eine wesentliche Änderung ist die Aufhebung bestimmter strenger Verrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften, wodurch Verluste wieder breiter mit Kapitalerträgen verrechenbar werden können. Gleichzeitig bleiben andere Begrenzungen weiterhin relevant.
Anleger:innen profitieren von einer sauberen Kategorisierung der Verluste und einer steuerlichen Jahresplanung statt \"reiner Depotbetrachtung\".
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