Barrierefreiheitserklärung

Unser Engagement für eine zugängliche Website

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Steuerbüro Heilgendorff ist bemüht, seine Website www.heilgendorff.de im Einklang mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA zu gestalten und zugänglich zu machen.

Die Website ist teilweise mit diesen Anforderungen vereinbar. Bekannte Einschränkungen sind im Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte" aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche sind uns bekannt und werden sukzessive verbessert:

  • Externe Inhalte (DATEV): Eingebettete Videoplayer und Portale von DATEV unterliegen der Verantwortung des Drittanbieters. Wir haben auf deren Barrierefreiheit keinen direkten Einfluss.
  • Ältere Dokumente (PDF): Einige herunterladbare Dokumente (z. B. Steuerformulare) wurden nicht für Barrierefreiheit optimiert. Diese liegen im Original der Finanzverwaltung vor.
  • Bilder und Grafiken: Wir arbeiten kontinuierlich daran, alle Bilder mit aussagekräftigen Alternativtexten zu versehen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 2. Juni 2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung durch das Steuerbüro Heilgendorff sowie dem Einsatz automatischer Prüfwerkzeuge (Lighthouse, WAVE).

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren auf unserer Website stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, wenden Sie sich bitte an uns:

Steuerbüro Heilgendorff
Unter den Eichen 7 (Gebäude F)
65195 Wiesbaden

Tel.: +49 (0) 611 39 132 00
E-Mail: kontakt@heilgendorff.de

Wir werden Ihren Hinweis prüfen und uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: 030 18 241-0
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Hinweis zum BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab dem 28. Juni 2025 für neue digitale Produkte und Dienstleistungen privater Anbieter. Wir nehmen diese Anforderungen ernst und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Zugänglichkeit unserer Website — auch über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus.